Häufige Fragen

Hier finden Sie einige Antworten auf Fragen, die uns sehr häufig gestellt werden

„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassungen und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“ (Quelle DVE 08/2007)

Es geht also hierbei nicht nur um mechanische Wiederherstellung körperlicher, geistiger und psychischer Funktionen. Das grundlegende Ziel ist das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und Berufsleben sowie physische und psychische Ausgeglichenheit.

Ergotherapie basiert auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und wird als Heilmittel gemäß § 32 und § 124 Abs. 1 SGB V vom Haus- oder Facharzt verordnet.

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. In unserer Praxis werden Krankheitsbilder / Störungen aus folgenden Fachbereichen behandelt:

► Neurologie
► Pädiatrie
► Orthopädie / Traumatologie / Rheumatologie
► Geriatrie
► Psychiatrie

► Motorisch-funktionelle Behandlung
► Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
► Psychisch-funktionelle Behandlung
► Hirnleistungstraining | neuropsychologisch orientierte Behandlung
► Thermische Anwendungen
► Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld

Sie unterscheiden sich in Zielsetzung und Ansatz. Die Physiotherapie arbeitet funktionsorientiert, die Ergotherapie handlungsorientiert. Ziel der physiotherapeutischen Behandlung ist die Normalisierung gestörter körperlicher Funktionen. Das Ziel der Ergotherapie ist es, die Handlungsfähigkeit der Patienten zu erweitern, um größtmögliche Selbständigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung von Lebensqualität zu ermöglichen. Außerdem wendet sich die Ergotherapie nicht nur körperlichen, sondern auch psychischen, wahrnehmungszentrierten und kognitiven Beschwerden zu.

Sie haben von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie erhalten. Bei gesetzlichen Versicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten bei Patienten bis 18 Jahren zu 100%. Ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 Euro Rezeptblattgebühr.
Die Zuzahlung können Sie bei uns in der Praxis gegen Erhalt einer Quittung bar begleichen oder Sie überweisen per Rechnung auf unser Bankkonto. Die Zuzahlungsgrenze liegt bei 2% Ihres Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%. Sammeln Sie bitte ihre Zuzahlungsbelege/Rechnungen, um bei der Kasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen zu können. Haben Sie einen Befreiungsausweis, sind Sie selbstverständlich von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Bitte legen Sie uns den Ausweis vor, damit uns die Daten für die Abrechnung mit der Krankenkasse zur Verfügung stehen.

Bei Berufs- und Schulunfällen übernimmt die Kosten die Berufsgenossenschaft und Sie müssen keinerlei Zuzahlungen leisten.

Bei Privatversicherten übernimmt in der Regel die private Krankenversicherung die Kosten. Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihre Kasse eine ergotherapeutische Behandlung einschließt und welche Sätze sie erstattet.

Unser Präventionsangebot an individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), wie z.B. Ergotherapeutisches Training, Progressive Muskelentspannung, Kinder-Yoga, Legasthenietraining, etc., sind keine Kassenleistungen. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Unsere Kurse für Progressive Muskelentspannung sind zertifiziert und nach § 20 SGB V von den Krankenkassen anerkannt. Bei erfolgreicher Teilnahme bezuschusst die Kasse Ihren Kurs (je nach Kasse zwischen 50-100%).

Hinweis: der Heilmittelkatalog gibt konkret die Behandlungsfrequenz Ihrer Therapie vor, d.h. wie viele Behandlungen pro Woche für das Erreichen eines bestmöglichen Therapieerfolges durchzuführen sind. An diese Frequenz müssen sich Patient und Therapeut halten!

Ab einer Unterbrechung der Therapie von mehr als 14 Tagen müssen wir Ihre Therapiepause bei der Krankenkasse begründen. Akzeptiert werden Krankheit, Urlaub des Patienten/des Therapeuten, Fortbildung, Krankenhausaufenthalt, o.ä.

Sollte die Therapie länger als 28 Tage ausfallen, kann das Rezept nicht fortgesetzt und muss der Krankenkasse zur Abrechnung zugesandt werden. Auch hierfür Bedarf es einer schriftlichen Begründung.

Sollten Sie aus triftigem Grund zu einer Therapieeinheit verhindert sein bitten wir Sie, Ihren Termin möglichst bis 24 Stunden vorher ausschließlich telefonisch abzusagen. Besprechen Sie dazu bitte unseren Anrufbeantworter, sollten wir Ihren Anruf nicht direkt entgegen nehmen können. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Wenn Sie Ihren Termin einmal nicht rechtzeitig absagen können, zeigen wir uns in der Regel kulant. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei wiederholt unentschuldigtem Fehlen oder häufig nicht rechtzeitig abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen müssen.

Jeder Haus- oder Facharzt kann eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen.
Die Behandlung findet in der Regel bei uns in der Praxis statt. Sollten Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sein in die Praxis zu kommen, kann Ihr Arzt die Therapie als Hausbesuch verordnen. In diesem Fall wird die Behandlung bei Ihnen zu Hause oder in einer entsprechenden Einrichtung (Senioren-, Kurzzeitpflegeheim, etc.) durchgeführt. Mit einigen Institutionen haben wir Kooperationsverträge, so dass wir auch dort vor Ort behandeln.

Je nach Behandlungsart dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten.
Bei entsprechender Indikation (z.B. Störung der sozialen Kompetenzen oder der Aufmerksamkeit) kann eine Gruppentherapie durchaus sinnvoll sein. Eine Gruppentherapie muss vom Arzt verordnet werden, d.h. sie muss auf der Heilmittelverordnung zusätzlich vermerkt sein.

Erwachsene müssen grundsätzlich nichts Besonderes mitbringen. Sollte anderweitig Bedarf bestehen, wird das im Vorfeld mit Ihrer Therapeutin abgestimmt. Je nach Behandlung ist jedoch bequeme Kleidung und festes Schuhwerk von Vorteil.
Kinder sollten in bequemer Kleidung (wenn vorhanden, auch sog. Stoppersocken) kommen, in der sie sich gut bewegen können. Wenn ihr Kind bei uns eine Hausaufgabenmappe führt, bitte diese immer mitbringen.

Sie haben von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten und mit uns einen ersten Termin vereinbart.

Vor der Behandlung von Kindern findet ein ausführliches Anamnesegespräch (Aufnahmegespräch) mit den Eltern, und, je nach Alter des Kindes, auch mit dem Kind selbst statt. Es werden Fragen zur bisherigen Entwicklung, zu Stärken und Schwächen und zur Teilhabe des Kindes in seinem Alltag und dem Umfeld geklärt. Dabei kann es hilfreich sein, wenn Sie das Vorsorgeheft (U-Heft), ggf. vorliegende Berichte und Gutachten, sowie, bei entsprechender Problematik, Zeugnisse und Schulhefte Ihres Kindes mitbringen. Die Eltern werden über praxisinterne Regelungen und den weiteren Therapieverlauf informiert.
Sollte keine aktuelle Diagnostik seitens des Arztes, SPZ, o. ä. vorliegen, werden standardisierte Tests, Screenings und freie Beobachtungen durchgeführt, um sich ein detailliertes Bild vom Entwicklungsstand Ihres Kindes machen zu können. Die Testergebnisse werden bei Beendigung der Heilmittelverordnung an den Arzt in Berichtform weitergeleitet und dienen zudem als Therapieverlaufskontrolle. Je nach Ergebnis werden die Therapieschwerpunkte und Ziele festgelegt.
Über den gesamten Therapieverlauf werden den Eltern bei Bedarf immer wieder Elterngespräche angeboten, um einen optimalen Informationsaustausch zu gewährleisten und Fördervorschläge für zu Hause an die Hand zu geben. Auch bei Erreichen des Therapiezieles wird in einem Elterngespräch darüber informiert, wie die erarbeitete Fortschritte weiterhin stabilisiert werden können und worauf Eltern und Kind in der Zukunft achten sollten. Bei Fragen können sich Patienten gerne wieder an uns wenden – auch, wenn keine ärztliche Verordnung (mehr) vorliegt.

Die Behandlung von Erwachsenen beginnt ebenfalls mit einem Anamnesegespräch zum Krankheitsverlauf mit dem Patienten selbst und, falls erforderlich, mit Angehörigen. Auch hier sollen Schwierigkeiten, die die Teilhabe des Patienten am alltäglichen und gesellschaftlichen Leben erschweren, besprochen werden. Im Anschluss daran findet eine Funktionsanalyse statt, d.h. wir überprüfen beispielsweise aktives und passives Bewegungsausmaß, Sensibilität, kognitive Fähigkeiten, alltägliche Verrichtungen, usw. Je nach Ergebnis werden Therapieschwerpunkte und Ziele ermittelt. Ihr Arzt wird über regelmäßig übermittelte Therapieberichte durch uns auf dem Laufenden gehalten. Während des gesamten Therapieverlaufs sind wir stets bemüht, Ihnen Übungen und/oder Tätigkeiten aufzuzeigen, die Sie unterstützend zu Hause ausführen können.

Da uns als Ergotherapeuten nicht nur die Verbesserung der körperlichen Funktionen am Herzen liegen, sondern vor allem auch Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sind uns Informationen von allen Seiten wichtig. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie einen solchen Austausch möchten. Nach einer von Ihnen unterzeichneten Schweigepflichtsentbindung setzen wir uns gerne mit anderen Therapeuten, Einrichtungen, Betreuern, Ärzten, etc. in Verbindung. Mit einigen Einrichtungen und Ärzten finden regelmäßige Teambesprechungen statt.

Gerade bei jüngeren oder ängstlichen Kindern ist es am Anfang sinnvoll, wenn Sie von einer ihnen vertrauten Person begleitet werden. Je nach Therapieverlauf muss individuell abgewogen werden, ob die weitere Anwesenheit der Therapie zuträglich ist. Bei manchen Krankheitsbildern ist es sehr wichtig, die Eltern eng mit einzubinden, bei anderen ist es eher kontraindiziert, sie immer an der Therapie teilhaben zu lassen. Grundsätzlich stehen unsere Türen für Eltern/Angehörige aber immer offen! Uns ist es sehr wichtig, dass Sie, auch wenn Sie nicht bei den Behandlungen Ihres Kindes dabei sind, immer den aktuellen Therapiestand kennen, was durch einen regelmäßigen Informationsaustausch mit Ihnen gewährleistet werden kann.

Auch bei Erwachsene kann es sinnvoll sein, wenn Angehörige anwesend sind um ihnen beispielsweise Lagerungsmöglichkeiten, häusliche Übungen, usw. zu zeigen oder Kommunikationsschwierigkeiten zu überwinden.

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn für jede Diagnose gelten andere Richtwerte. Eine einfache Fingerverletzung kann innerhalb weniger Wochen kuriert sein, während die Folgen eines Schlaganfalls oftmals über Monate oder gar Jahre behandelt werden müssen. Ebenso verhält es sich bei der Behandlung von Kindern. So ist die Dauer der ergotherapeutische Behandlung bei Kindern, die lediglich Probleme mit der Stifthaltung haben, erfahrungsgemäß nicht so lange wie bei Kindern, die allgemein entwicklungsverzögert sind und/oder Probleme mit beispielsweise der Grob-, Feinmotorik, Wahrnehmung, Konzentration und Verhalten haben. Der Erfolg einer Therapie hängt im Wesentlichen auch von der Ausdauer und Aufmerksamkeit ab, welche die Patienten/Angehörigen ihr widmen bzw. wie intensiv evtl. an die Hand gegebene Heimprogramme umgesetzt werden.
Ja, das können Sie!
Elternarbeit ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sollten Sie in den aktiven Austausch mit uns Therapeuten treten, ihre Erwartungen mit uns besprechen und Therapieziele mitgestalten. Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit – egal ob positiv oder negativ. Erzielte Teilerfolge sollten Sie bei Ihren Kindern weiterhin fördern und somit zur Stabilisierung beitragen. Erfolge und Veränderungen sollten Sie bewußt erkennen und in künftiges Verhalten und den Umgang mit Ihrem Kind einfließen lassen. Wichtig: eine regelmäßige und ernst genommene Teilnahme des Kindes an der Therapie führt zu einem schnelleren und umfassenderen Therapieerfolg!

Ihr Arzt muss sich bei seinen Verordnungen an den gesetzlichen Heilmittelkatalog halten, in dem genau geregelt ist, welche und wie viele Behandlungen bei einer bestimmten Diagnose verordnet werden können. Die Heilmittelrichtlinien werden immer wieder neu überarbeitet, aus diesem Grund wenden Sie sich bitte direkt an uns, wenn Sie Fragen haben oder Genaueres zu einzelnen Punkten erfahren möchten.

Wenn Sie bei sich oder Ihrem Kind (weiterhin) therapeutischen Handlungsbedarf sehen um beispielsweise Grob-/Fein-/Grafomotorik, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, etc. zu verbessern, wenden Sie sich bitte an uns, wir bieten auch ohne ärztliche Verordnung individuelle Trainingsprogramme für Selbstzahler an.

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